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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

1.1 Der Kongressteilnehmer gibt bei Einreichung der Kongressanmeldung seinen Antrag auf Teilnahme am Kongress verbindlich ab.

1.2 Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Kongressteilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und alle durch ihn angemeldeten Teilnehmer als verbindlich an.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch den Kongressteilnehmer und der Bereitstellung der Eintrittskarte durch den Veranstalter zustande. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund eine Absage auszusprechen. Sollte der Andrang bei einzelnen Vortragsthemen größer sein als die zur Verfügung stehende Sitzplatzanzahl oder der Teilnehmer verspätet eintreffen, besteht kein Rechtsanspruch des Kongressteilnehmers auf einen Sitzplatz bzw. auf Teilnahme. Dem Veranstalter steht es darüber hinaus frei, den Kreis der Kongressteilnehmer für den jeweiligen Kongress einzuschränken.

1.4 Der Veranstalter haftet nicht dafür, wenn ein oder mehrere Kongressredner nicht am Kongress teilnehmen und dadurch das Programm verändert oder verkürzt wird. Für entgangene Leistungen seitens des Kongressteilnehmers besteht kein Entschädigungsanspruch.

1.5 Der Veranstalter kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, wenn ein Fall von höherer Gewalt, oder wie unter 1.3 formuliert, vorliegt.

2. Rücktritt

2.1 Der Kongressteilnehmer verpflichtet sich, bei Rücktritt einen Teil der Organisationskosten als Entschädigungsaufwendung zu entrichten. Die Aufwendung beträgt 50 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3. Allgemeine Bestimmungen

3.1 Der Veranstalter hat eine Versicherung für Personenschäden abgeschlossen. Diese beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit, wobei dem Veranstalter die grobe Fahrlässigkeit seitens des Kongressteilnehmers nachgewiesen werden muss.

3.2 Der Kongressteilnehmer kann seine Ansprüche aus dem geschlossenen Vertrag nur dann geltend machen, sofern diese innerhalb von 10 Tagen nach Kongressende beim Veranstalter eingegangen sind.

3.3 Vereinbarungen, die von diesen AGBs abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

4. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtstand für gerichtliche Streitigkeiten zwischen Kongressteilnehmer und Veranstalter ist Bremen.

Für Aussteller gelten die AGB der Messe Bauen & Wohnen.

Kontakt

Messegesellschaft
Bauen & Wohnen Bremen mbH

Carl-Schurz-Str. 82 a
28209 Bremen

+49 421 985629-0
+49 421 985629-55

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